Nach § 18a der novellierten Röntgenverordnung v.18.06.2002 müssen alle Personen, die für ihre Tätigkeit eine Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, diese mindestens alle fünf Jahre durch entsprechende Kurse aktualisieren. Der Bildungswerk e. V. bietet daher Auffrischungskurse in diesem Bereich an.