Alle Fort- und Weiterbildungen des Bildungszentrum Ruhr/Bildungswerk e. V. sind jetzt hier auf der Seite des Campus zu finden.
Fachweiterbildung für psychische Gesundheit
Zielgruppe
Die Fachweiterbildung richtet sich an Krankenschwestern, Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger /-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /-innen und Altenpfleger /-innen, Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen mit mindestens sechsmonatiger Berufserfahrung in der psychiatrischen Pflege vor Beginn der Fachweiterbildung.
Programm
Im Rahmen der Fachweiterbildung werden pflegerische Fachpersonen umfassend und orientiert am Pflegeprozess, sowie den Vorbehaltsaufgaben der Pflege, auf die speziellen Anforderungen der psychiatrischen Pflege vorbereitet. Sie werden befähigt die pflegerischen Aufgaben in der Betreuung psychisch erkrankter Menschen sach- und fachgerecht nach aktuellen pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen durchzuführen. Dabei werden innovative Methoden, Modelle und Techniken vermittelt, die es ermöglichen, moderne Behandlungsoptionen der Psychiatrie sowie die aktuelle Behandlungslandschaft kompetent zu nutzen. Die Teilnehmenden erwerben erweiterte Fach-, Handlungs- und Reflexionskompetenzen, die es ihnen erlauben, eine professionelle, pflegetherapeutische Beziehung zu Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Problemlagen aufzubauen und zu gestalten, sowie den Pflegeprozess individuell zu integrieren. Zentral ist dabei auch die Vermittlung von Haltungen und Werten, die sich an den Prinzipien der Pflegeethik orientieren und die Würde, Autonomie und Rechte psychisch erkrankter Menschen, mit deren familiären, sozialen und kulturellen Bezügen, in den Mittelpunkt stellen.
Form
Die Fachweiterbildung wird berufsbegleitend, in modularer Form durchgeführt und besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung. Beide Weiterbildungsteile werden von erfahrenen Lehrenden geleitet und begleitet. Die Module der Weiterbildung stützen sich auf die Anlage 1c der Weiterbildungsordnung (WBO) der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2023.
Die theoretische Weiterbildung umfasst 720 Stunden und erfolgt in Studienwochen. Sie beinhaltet zwei Basismodule, 11 Fachmodule und ein Spezialisierungsmodul, hier „Pflege in der Suchtbehandlung“ gem. Anlage 1c der WBO der Pflegekammer NRW.
Exkursionen sind Bestandteil der Weiterbildung, insofern verpflichten sich die Weiterbildungsteilnehmer/-innen an diesen teilzunehmen. Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten und Verpflegung gehen zu Lasten der Weiterbildungsteilnehmer /-innen.
Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1.900 Stunden in den jeweiligen Praxisfeldern, davon mindestens:
- 160 Stunden in einem teilstationären, ambulanten oder komplementären psychiatrischen Arbeitsfeld
- 160 Stunden in einem Bereich nach Wahl im psychiatrischen Handlungsfeld
- 160 Stunden in einem akutpsychiatrischen Setting
- 160 Stunden im Bereich Suchtbehandlung (Spezialisierungsmodul)
- 560 Stunden als projektbezogener Praxiseinsatz im entsendenden Arbeitsfeld
Die Einsatzplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Einrichtungen und der Weiterbildungsstätte.