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Strahlenschutzkurs zur Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse für OP- und Funktionspersonal

Zielgruppe

Personen, die bei einer Röntgenuntersuchung im Rahmen einer OP oder Intervention unter Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Arztes tätig werden

Inhalte

Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden (§ 48 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV, ggf. i. V. m. § 49 Absatz 3 StrlSchV), um sich über neue Erkenntnisse im Strahlenschutz und Veränderungen der rechtlichen Vorschriften fortzubilden. Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.