Die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf
Jahre aktualisiert werden (§ 48 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV, ggf. i. V. m. § 49 Absatz 3 StrlSchV), um sich über neue
Erkenntnisse im Strahlenschutz und Veränderungen der rechtlichen Vorschriften fortzubilden.
Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde
auf Verlangen vorgelegt werden kann. Die Veranstaltung wurde seitens der Ärztekammer Westfalen-Lippe als
ärztliche Fortbildung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats anerkannt.
Der Grundkurs im Strahlenschutz (GKS) vermittelt das Grundwissen im Strahlenschutz für die Anwendung
ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen, auf dem die Inhalte weiterer Kurse im
Strahlenschutz aufbauen. Der GKS umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE), einschließlich 60-minütiger
Abschlussprüfung.
Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde
auf Verlangen vorgelegt werden kann. Die Veranstaltung wurde seitens der Ärztekammer Westfalen-Lippe als
ärztliche Fortbildung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats anerkannt.