Veranstaltungen der St. Elisabeth Gruppe

Strahlenschutzkurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen (Röntgendiagnostik)

Die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden (§ 48 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV, ggf. i. V. m. § 49 Absatz 3 StrlSchV), um sich über neue Erkenntnisse im Strahlenschutz und Veränderungen der rechtlichen Vorschriften fortzubilden. Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann. Die Veranstaltung wurde seitens der Ärztekammer Westfalen-Lippe als ärztliche Fortbildung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats anerkannt.
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Strahlenschutz Grundkurs mit integriertem Kenntniskurs (Theorie) für Ärzte

Der Grundkurs im Strahlenschutz (GKS) vermittelt das Grundwissen im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen, auf dem die Inhalte weiterer Kurse im Strahlenschutz aufbauen. Der GKS umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE), einschließlich 60-minütiger Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme und Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann. Die Veranstaltung wurde seitens der Ärztekammer Westfalen-Lippe als ärztliche Fortbildung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats anerkannt.
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