Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie

Pädiatrische Intensivpflege Teaserbild

Termin und Ort

22.09.2025 - 27.08.2027

Campus der St. Elisabeth Gruppe
Widumer Str. 8
44627 Herne

Beschreibung

Unterrichtszeit ist von 08:00 bis 15:00 Uhr.

Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie entsprechend der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW vom 15.12.2009)

Zielgruppe

Kinderkrankenpflegende, Kindergesundheits- und Krankenpflegende oder Pflegefachfrauen/-männer, die bereits in der pädiatrischen Intensivpflege oder Anästhesie tätig sind bzw. deren berufliche Perspektive auf die genannten Funktionsbereiche ausgerichtet ist.

Inhalte

Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, gemäß WBVO-Pflege-NRW, soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.

Die Weiterbildung soll die beruflichen Handlungskompetenzen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen insbesondere für folgende Aufgabenbereiche erweitern:

  1. Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege,
  2. Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen,
  3. Prozesssteuerung,
  4. Steuerung des eigenen Lernens.

Nach erfolgreichem Abschluss erteilt die Prüfungsbehörde die Erlaubnis, eine der folgenden Weiterbildungsbezeichnungen zu führen:

  • „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie“
  • „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie“

Dem Antrag ist das Zeugnis gemäß § 17 über die bestandene Prüfung beizufügen. Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 21 geführt werden.

Form

Die Weiterbildung wird in modularer Form, im Rahmen eines berufsbegleitenden zweijährigen Lehrgangs durch­geführt. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung unter Anleitung. Die Unterrichtszeiten der theoretischen Fachweiterbildung umfassen 720 Stunden und zusätzlich ein Selbststudium von 80 Stunden. Es besteht die Möglichkeit, anteilig Unterrichtsstunden auf die Weiterbildung zum Praxisanleiter / Praxisanleiterin anzuerkennen. Der Unterrichtsinhalt wird in Studien­wochen vermittelt.

Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1.200 Stunden, davon mindestens 400 Stunden in der pädiatrischen / neonatologischen Intensivpflege, 400 Stunden in der kinderchirurgischen Intensivpflege und 400 Stunden im Anästhesiedienst. Insgesamt müssen 2100 Stunden praktische Einsatzzeit erfolgen. Die Einsatz­planung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Einrichtung und der Weiterbildungsstätte.

Ist eine Exkursion Bestandteil der Weiterbildung, verpflichten sich die WeiterbildungsteilnehmerInnen, daran teilzunehmen. Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten und Verpflegung gehen zu Lasten der WeiterbildungsteilnehmerInnen.

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Inhalten der Lehrveranstaltungen und den Kompetenzen, die aufgrund der Weiterbildungsverordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind. Die Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von maximal 90 Minu­ten oder einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten oder einer schriftlichen Hausarbeit von maximal 15 Seiten oder einer praktischen Prüfung. Jede Prüfungsform muss mindestens einmal im Rahmen des Lehrgangs angewendet werden. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Notengebung erfolgt entsprechend der Regelungen des § 11 WBVO-Pflege-NRW. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die Weiterbildungsstätte. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens inner­halb von sechs Monaten nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein. Der für den Weiterbildungslehrgang und für die staatliche Abschlussprüfung aufzuwendende Arbeitsaufwand wird durch Credits entsprechend des European Credit Transfer System hinterlegt. Insgesamt werden 120 Credit Points vergeben.

Referenten

  • Heike Glacza
  • Jutta Steimer

Programm

Studienwochen 1. Weiterbildungsjahr

  • 22.09.-26.09.2025
  • 20.10.-24.10.2025
  • 10.11.-14.11.2025
  • 15.12.-19.12.2025
  • 26.01.-30.01.2026
  • 09.03-13.03.2026
  • 13.04.-17.04.2026
  • 08.06.-12.06.2026
  • 31.08.-04.09.2026

Studienwochen 2. Weiterbildungsjahr

  • 10. 19.10.-23.10.2026
  • 11. 16.11.-20.11.2026
  • 12. 07.12.-11.12.2026
  • 13. 11.01.-15.01.2027
  • 14. 15.02.-19.02.2027
  • 15. 15.03.-19.03.2027
  • 16. 26.04.-30.04.2027
  • 17. 31.05.-04.06.2027

Examen 23.08.-27.08.2027

Organisation und Anmeldung

Die Veranstaltung wird durch das Bildungswerk e. V. angeboten:
Widumer Str. 8
44627 Herne
Fon 0 23 23 - 499 - 2750
Fax 0 23 23 - 499 - 2759
bildungswerk@elisabethgruppe.de 

Bei Interesse an der Teilnahme der Weiterbildung melden Sie sich bitte bei:

Erforderliche Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie:

  • Anmeldung
  • Antrag auf Teilnahme
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
  • Beglaubigte Kopie des Pflege-Examens
  • Befürwortung des Arbeitgebers

Bitte denken Sie daran, nicht vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen verzögern die Bearbeitung.

Gebühr

Die Kursgebühr beträgt 7.000,00 € zzgl. Prüfungsgebühr. Die Rechnungsstellung erfolgt in 2 Raten, anteilig für das jeweilige Kalenderjahr.