In den Senioreneinrichtungen der St. Elisabeth Gruppe - Katholische Kliniken Rhein-Ruhr, dem St. Elisabeth Stift sowie den Widumer Höfen, treten ab dem 23. Dezember 2022 neue Besuchsregelungen in Kraft:
- Besucher müssen einen Corona-Schnelltest als Selbsttest durchführen. Dass dies erfolgt ist und der Test negativ ist, müssen Besucher an Eides statt erklären.
- Die Anzahl der Besucher je Bewohner ist nicht eingeschränkt.
- Die Besuche sind innerhalb der Besuchszeiten der Senioreneinrichtungen zeitlich nicht beschränkt.
- Die Besucher haben sich vor und nach dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren und die AHA-Regeln zu berücksichtigen.
- In den Senioreneinrichtungen herrscht für alle Besucher eine FFP2-Maskenpflicht. Diese stellen wir gerne zur Verfügung.
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und müssen keinen Schnelltest als Selbsttest durchführen.