Logopädie – Ausbildung
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsbeginn:
01. Oktober
Mindestvoraussetzung:
Fachoberschulreife (oder gleichwertig)
Vergütung:
wird vergütet
Bewerbung:
Online-Bewerbung
Ausbildungsinhalte
Die St. Elisabeth Gruppe bietet an ihrem Campus eine dreijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Logopäden bzw. zur staatlich anerkannten Logopädin an. Dabei ist die Ausbildung nicht nur schulgeldfrei, sondern wird zudem vergütet.
Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht sowie in umfangreiche praktische Einsätze. Während der gesamten Ausbildungszeit erwerben die Auszubildenden fundierte Kenntnisse in der Therapie logopädischer Störungsbilder. Dazu zählen unter anderem Sprachentwicklungs- und Aussprachestörungen, Stimm- und Redeflussstörungen sowie zentrale Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen. Darüber hinaus ermöglichen praktische Phasen in verschiedenen Kliniken der St. Elisabeth Gruppe vielfältige Einblicke in unterschiedliche therapeutische Interventionsmöglichkeiten, wodurch die erlernte Theorie unmittelbar in der Praxis angewendet und vertieft werden kann.
An der Akademie der Logopädie erwerben die Auszubildenden nicht nur fachliches Wissen, sondern auch alle relevanten Schlüsselqualifikationen, um optimal auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet zu sein. Dabei stehen ihnen die erfahrenen Lehrkräfte der Akademie während der gesamten Ausbildung unterstützend und fördernd zur Seite, sodass sie individuell begleitet und bestmöglich gefördert werden.
Theoretische Logopädie-Ausbildung am Campus der St. Elisabeth Gruppe
Die theoretische, schulische Logopädie-Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Unterrichtseinheiten. Diese finden am Campus der St. Elisabeth Gruppe statt. Zu den behandelten theoretischen Inhalten gehören:
Logopädisches Fachwissen über z. B. kindliche Sprach- und Sprechstörungen wie u. a. Sprachentwicklungsstörungen oder auch Aussprachestörungen, Stottern, Stimmstörungen, neurologisch bedingte Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen
Medizinische Grundlagen wie z. B. Anatomie, Physiologie, Pathologie, Neurologie, HNO, Phoniatrie und (Päd-) Audiologie
Geisteswissenschaftliche Grundlagen wie z. B. Psychologie, Soziologie, Pädagogik und Linguistik
Gezieltes Training für die eigene Stimme und das eigene Sprechen
Weitere Besonderheiten der Akademie für Logopädie
Internetzugang (über WLAN) in der Akademie
Übernahme der Kosten für Hepatitis-Impfung
Essen zu Mitarbeiterpreisen in der Cafeteria
Gemeinschaftsaktivitäten, z. B. Teilnahme an Betriebsausflügen
Vergütung
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung* nach AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes).
Sie beträgt im
* Stand 03/2024, Angaben in Brutto
Voraussetzungen
- Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss
- Spaß am facettenreichen Umgang mit Sprache
- Hohe Lernbereitschaft
- Freude am Umgang mit Kindern und Erwachsenen im Formenkreis der logopädischen Störungsbilder
- Gute laut- und schriftsprachliche Beherrschung der deutschen Sprache
- Gesunde und belastbare Stimme
- Persönliche und soziale Kompetenz
Ausbildungsstart und Bewerbung
Die Ausbildung zum Logopäden bzw. zur Logopädin startet am 01.10.2025.
Nach erfolgreicher Eignungsfeststellungsprüfung wird Folgendes benötigt:
- Phoniatrisches Gutachten* über die stimmliche Belastungsfähigkeit und das Hörvermögen – weitere Informationen hierzu gibt es im Anschluss an die erfolgreiche Eignungsfeststellungsprüfung
- Allgemeinärztliche Bescheinigung über die Eignung für den Beruf des Logopäden
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passbilder
*Hinweise zum phoniatrischen Gutachten:
Zu Beginn der Ausbildung, spätestens jedoch zum Ende der Probezeit, benötigen die Auszubildenden ein phoniatrisches Gutachten. Nur mit einem solchen Gutachten ist eine Ausbildung zum / zur Logopäden / Logopädin in der St. Elisabeth Gruppe möglich. Das Gutachten ist erst zu Beginn der Ausbildung vorzulegen. Für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen ist es nicht erforderlich.
Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie (Fachärzten für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) erstellt werden und ist kostenpflichtig (in der Regel zwischen 100 und 150 Euro). Sonstige Atteste, Bescheinigungen, HNO-Untersuchungsergebnisse o. Ä. können nicht als Gutachten anerkannt werden.
Interessiert? Hier geht’s direkt zur Bewerbung über unser Jobportal.
Kontakt

Beate Stock-Wagner
Leitung Akademie der Logopädie
Fon: 02323 499–2636 / -2367
E-Mail: akademie.logopaedie@elisabethgruppe.de