St. Elisabeth Gruppe - Eltern sind Teil des Teams
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Kindertagesstätte

Eltern sind Teil des Teams

Die Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern hat in unserer Kita eine große Bedeutung. Unser Ziel ist eine Erziehungspartnerschaft zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern.

Wir tauschen uns regelmäßig mit Ihnen über die Entwicklungsfortschritte bezüglich Ihres Kindes aus. Wichtig sind uns dabei u. a. auch Ihre Informationen und Beobachtungen über das Kind, damit wir es auch aus Ihrer Perspektive kennen und verstehen lernen.

Elternmitwirkung

Wir beziehen die Eltern unserer Kita-Kinder so weit es geht mit in unsere pädagogische Arbeit ein. Wir informieren Sie über unsere Vorhaben und sind offen für Ideen und Vorschläge.

Um die Zusammenarbeit und Mitwirkung zu gewährleisten, wird jedes Jahr von der Elternversammlung ein Elternbeirat gewählt. Dieser ist Ansprechpartner für die Eltern.

Auszug aus §9 -1. KiBiz-Änderungsgesetz ab 1. August 2011:

(2) In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien in der Tageseinrichtung und die Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt. Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.

(3) Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens einmal im Kindergartenjahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung bis spätestens 10. Oktober einberufen. Eine Einberufung hat außerdem zu erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der Eltern dies verlangt. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.

(4) Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über das pädagogische Konzept der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sächliche Ausstattung, die Hausordnung und die Öffnungszeiten sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.

(5) Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

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