Regelungen für ambulante Patienten des Rheumazentrum Ruhrgebiet
Zum Schutz aller Patienten ist der Zutritt und die ärztliche Behandlung für ambulante Patienten im Rheumazentrum Ruhrgebiet nur nach der 3G-Regelung möglich. Demnach müssen die Patienten entweder geimpft, genesen oder getestet sein.
Als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen, also am 15. Tag. Als vollständig genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test der mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt ist. Der offizielle Impf- oder Genesennachweis ist auf Papier oder mit dem Handy zu belegen.
Als negativ getestet gelten Personen, die einen Corona-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dabei zählt der Zeitpunkt, an dem der Abstrich gemacht wurde – nicht, wann man das Ergebnis erhalten hat.
Regelungen für stationäre Patienten des Rheumazentrum Ruhrgebiet
Alle stationären Patienten werden bei ihrer Aufnahme unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus getestet.