Hier lesen Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema "Hygiene" und unsere Antworten.
Gerne informiert und berät Sie die Hygieneabteilung zum Thema Hygiene. Bitte kontaktieren Sie unsere Hygieneexperten der jeweiligen Standorte. Mehr Infos zu Aufgaben und Ansprechpartnern finden Sie hier.
Dies wird sowohl durch die Qualifizierung und Weiterbildung von Hygienebeauftragten in verschiedenen Berufsgruppen als auch durch Kontrollen sichergestellt:
So hat die St. Elisabeth Gruppe in den vergangenen Jahren über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Pflege- und ärztliches Personal zu Hygienebeauftragten weitergebildet. Jede medizinische Fachrichtung hat mindestens einen hygienebeauftragten Oberarzt, jede Station und Abteilung hat mindestens einen hygienebeauftragten Mitarbeitenden. Auch der hauswirtschaftliche Dienst (Reinigungsdienst) verfügt über Hygienebeauftragte. Jährlich werden Kurse zur Weiterbildung angeboten. Einarbeitungskonzepte sichern die Hygienekenntnisse neuer Mitarbeitende. Kontrollen durch unangekündigte Begehungen seitens der Hauswirtschaft und zusätzlich seitens der Hygieneabteilung finden mindestens einmal jährlich statt.
Die Mitarbeitenden aller Abteilungen werden jährlich fortgebildet. Dies schließt die Ärzteschaft, Reinigungs- und Pflegekräfte, Servicepersonal, Küchenpersonal und Sekretariats- / Empfangsmitarbeiter mit ein. Alle Mitarbeitenden, auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit den Patienten in Kontakt treten, sind geschult. Zudem finden mehrmals im Jahr Pflichtschulungen für neu eingestellte Mitarbeitende statt. Durchgeführt werden alle Schulungen vom Bildungszentrum Ruhr, das über eine große Expertise im Bereich der Weiterbildung und Schulung im Gesundheitsbereich verfügt. Die Teilnahme an Schulungen wird kontrolliert.
Die St. Elisabeth Gruppe steht im Austausch mit dem MRE-Netzwerk NRW. Des Weiteren beteiligt sich die St. Elisabeth Gruppe an der Aktion „Saubere Hände“, einer nationalen Kampagne zur Verbesserung der Einhaltung der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen. In regelmäßigen Abständen nehmen Mitarbeitende des Hygienemanagements zudem am Hygienearbeitskreis Dortmund teil.
In der St. Elisabeth Gruppe entspricht die lnfektionsprävention, d.h. die Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen, den gesetzlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Schon jetzt erfüllen die Einrichtungen der St. Elisabeth Gruppe alle gesetzlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zum Umgang und zur Prävention von MRE-Keimen. Über diese hinaus verfügt die St. Elisabeth Gruppe über ein flächendeckendes Screening bei der Aufnahme. Damit ist die St. Elisabeth Gruppe den gesetzlichen Regelungen voraus.
Darüber hinaus ist in den Kliniken der Gruppe mit Erfolg ein „Frühwarnsystem“ etabliert worden. Alle Patienten, bei denen ein Trägerstatus (verschiedene Keime; nicht nur MRE) ermittelt wurde, sind im EDV-System gekennzeichnet. Bei erneuter Aufnahme wird sofort ersichtlich, welcher Erreger bei diesem Patienten festgestellt wurde und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Im Intensivbereich wird neben dem Eingangsscreening ein wöchentliches Screening aller Patienten durchgeführt, da sich Resistenzen während einer Behandlung mit Antibiotika entwickeln können. Das Spektrum der Testung beschränkt sich nicht nur auf MRSA, sondern es werden zusätzlich Abstriche auf MRGN (ESBL), inklusive Acinetobacter und VRE vorgenommen. Durch festgelegte Untersuchungsintervalle und gezielte Suche nach resistenten Erregern, kann im Sinne der Präventionsarbeit schnell und rechtzeitig reagiert werden, sollte ein Ergebnis positiv ausfallen. Dies dient dem Schutz der Patienten. Patienten auf allen anderen Stationen werden ebenfalls bei längeren Krankenhaus-Aufenthalten oder bei andauernder Antibiotikagabe getestet. Sollte die Behandlung einer Erkrankung erfordern, dass Patienten für bestimmte Untersuchungen in ein anderes Klinikum verlegt werden müssen, so werden sie vor Verlegung und bei Rückverlegung gescreent.
Wird ein Patient isolierungspflichtig, hängt es von der Art des Keimes ab, welche Maßnahmen in welcher Intensität zu ergreifen sind. Die Vorgehensweisen sind detailliert in Verfahrensanweisungen niedergeschrieben. Jede vorgegebene Handlung ist vom Personal in Checklisten zu dokumentieren. Wird bei einem Patienten bei der Einlieferung festgestellt, dass er Träger von multiresistenten Erregern ist, wird er sofort – entsprechend dem Hygieneplan – isoliert versorgt. Isolierungspflichtige Patienten liegen alleine in einem Patientenzimmer. In Ausnahmefällen liegen Patienten mit gleichem Erregerspektrum und gleichem Umfang von MRE in einem Zimmer. Bei einer solchen Zusammenlegung wird jeder Fall einzeln von der Hygienefachkraft mit dem zuständigen ärztlichen Personal und dem Pflegeteam besprochen.
Um die bestmögliche Behandlung des Patienten sicherzustellen, informiert sich die Hygienefachkraft täglich über isolierte Patienten und dokumentiert detailliert den aktuellen Status. Ärzte und Pflegedienstmitarbeiter tragen während der Behandlung entsprechende Schutzkleidung. Untersuchungsinstrumente verbleiben in den Zimmern der isolierten Patienten. Bei Untersuchungen kommen größtenteils Einmalmaterialien zum Einsatz. Das Zimmer wird regelmäßig desinfiziert und der betroffene Patient entsprechend der Vorgaben des Arztes behandelt.
Jedes Patientenzimmer und jedes Patientenbad verfügt über einen Händedesinfektionsmittelspender. Alle Sanitärbereiche bieten die Möglichkeit einer Desinfektion. Zudem ist jeder Lagerraum, Pflegearbeitsraum, jedes Stationsdienstzimmer, Arztzimmer, Aufenthaltsraum, Stationsküche, Personalumkleiden, Pflegewagen, Reinigungswagen, Verbandswagen mit Händedesinfektionsmittelspender zur Desinfektion ausgestattet. Zusätzlich sind im Eingangsbereich der Krankenhäuser, vor den Cafeterien und im Eingangsbereich der Physiotherapien sowie neben jeder Stempeluhr Händedesinfektionsspender angebracht. Die Reinigungsintervalle der Spender sind festgelegt und werden kontrolliert. Jedes Mittel ist mit einem Anbruchdatum versehen. Damit erfüllt die St. Elisabeth Gruppe weit über das Maß hinaus sämtliche geforderten Kriterien.
Diese Frage wird der behandelnde Arzt mit Ihnen vor Entlassung klären. Eine pauschale Antwort gibt es dabei nicht, da es je nach Erreger unterschiedliche Punkte zu beachten gibt. In der Regel müssen im häuslichen Umfeld jedoch keine speziellen Maßnahmen ergriffen werden.
Gerne steht Ihnen die Hygieneabteilung vor Entlassung und danach bei offenen Fragen zur Verfügung.