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07.06.2021

St. Elisabeth Gruppe lockert Besuchsverbot

In den Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr sind ab Montag, dem 07. Juni 2021, unter Einschränkungen wieder Besuche erlaubt. Die Lockerungen gelten für das St. Anna Hospital Herne, das Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum, das Marien Hospital Witten, das Rheumazentrum Ruhrgebiet sowie das St. Marien Hospital Eickel.

Seit dem 14. Oktober 2020 waren in den genannten Einrichtungen Besuche nur in begründeten Einzelfällen und auf bestimmten Stationen möglich. Diese Regelungen werden nun unter Einschränkungen gelockert. Dabei steht der Schutz von Patienten und Mitarbeitern auch weiterhin im Vordergrund.
Ab dem 07. Juni 2021 gilt: Patienten können insgesamt drei Besuche pro Woche empfangen. Pro Tag ist nur ein Besucher pro Patient erlaubt, innerhalb der Woche dürfen unterschiedliche Personen zu Besuch kommen. Besuche von Kindern unter 14 Jahre sind nicht möglich.

Ablauf des Besuchs

Die Besucher erhalten telefonisch einen festen Termin im Zeitraum von montags bis sonntags von 14 bis 19 Uhr. Ein Besuch dauert maximal eine Stunde. Voraussetzung ist, dass sich während des Besuchs keine weitere Besuchsperson im Patientenzimmer aufhält. Zudem müssen Besucher einen negativen Corona-Schnelltest einer offiziellen externen Teststelle vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Besucher, die bereits vollständig genesen oder geimpft sind, brauchen keinen negativen Test, müssen aber einen Nachweis über die vollständige Impfung bzw. Genesung erbringen. Während der gesamten Besuchszeit gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygieneregeln. Besucher werden gebeten, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.

Ausnahmeregelungen bleiben bestehen
Die Ausnahmeregelungen für die Geburtshilfen des St. Anna Hospital Herne, des Marien Hospital Herne und des Marien Hospital Witten, die Palliativstation des Marien Hospital Herne sowie die Kinderstationen des Marien Hospital Witten bleiben bestehen. Auch in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Hierbei gilt: Weitere Besuche sind zusätzlich zu den genannten Ausnahmeregelungen nicht erlaubt. Das bedeutet, dass in allen Geburtshilfen der St. Elisabeth Gruppe Väter oder Begleitpersonen, die Schwangere begleiten und besuchen können, es sind jedoch keine zusätzlichen Besuche zum Beispiel von den Großeltern möglich. Auf den Kinderstationen des Marien Hospital Witten können Eltern ihre stationär behandelten Kinder weiterhin besuchen, auch hier sind jedoch keine zusätzlichen Besuche durch weitere Personen möglich. Auch für die Palliativstation des Marien Hospital Herne gelten ausschließlich die bisherigen Regelungen

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