Zu den Inhalten springen
St. Elisabeth Gruppe
St. Elisabeth Gruppe
HomeHome
Karriere & Bildung

Man betritt das Zimmer eines Patienten und bemerkt plötzlich, dass dieser nicht mehr atmet – eine Situation, die niemand gerne erleben möchte. Jedoch muss man als angehender Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger auf einen unerwarteten Herz-Kreislaufstillstand vorbereitet sein, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. In der 20-stündigen Unterrichtseinheit "In Not- und Katastrophensituationen handeln" lernen die Auszubildenden der Pflegeschule der St. Elisabeth Gruppe daher alles rund um die Wiederbelebung in Notfallsituationen und müssen sich auch in einer praktischen Übung beweisen.

In der Unterrichtseinheit, die möglichst nahe zu Beginn ihrer Ausbildung stattfindet, lernen die Auszubildenden der Pflegeschule alles Wissenswerte rund um das Thema Wiederbelebung. "Dazu üben wir mit ihnen auch die sogenannte Auffindesituation, in der sie einen Patienten ohne Vitalzeichen im Bett vorfinden", erzählt die Lehrkraft der Pflegeschule. "Sie sollen lernen, in einer solchen Notfallsituation schnell und richtig zu handeln, denn im Ernstfall zählt jede Sekunde."

Keine Zeit verlieren – die Ersthelfermaßnahmen
Die Unterrichtseinheit beginnt mit einer 4-stündigen theoretischen Einführung in das Thema. Hier werden verschiedene Szenarien besprochen, in denen man einen Notfallpatienten auffinden kann, beispielsweise im Krankenzimmer aber auch außerhalb des Krankenhauses. Zudem lernen die Auszubildenden die verschiedenen Maßnahmen zur Wiederbelebung kennen. Diese werden in zwei Kategorien unterschieden: "Unter den sogenannten Basismaßnahmen versteht man alle Handlungen, die theoretisch auch von einem Laien durchgeführt werden könnten", so die Lehrkraft. Unter den erweiterten Maßnahmen werden hingegen alle Tätigkeiten zusammengefasst, die nur durch medizinisches Fachpersonal ausgeführt werden können, wie die Gabe von Medikamenten oder die Intubation. Um im Ernstfall handeln zu können, lernen die Auszubildenden dann die richtige Reihenfolge der Maßnahmen zur Wiederbelebung. "Zunächst einmal geht es um die korrekte und rasche Ausführung der Basismaßnahmen, also der Ersthelfermaßnahmen, die nach Auffinden einer bewusstlosen Person möglichst ohne jegliche Zeitverzögerung durchgeführt werden sollten".

Folgende Maßnahmen sollten dann erfolgen:

  • Testen der Reaktion: Den Patienten ansprechen und an den Schultern rütteln - reagiert dieser nicht, unverzüglich um Hilfe rufen
  • Prüfung der Atmung: Atemwege freimachen durch Überstrecken des Kopfes bzw. Anheben des Kinns, dann Atmung mittels "Hören, Sehen, Fühlen" überprüfen – atmet der Patient normal, sollte man ihn in die stabile Seitenlage bringen und regelmäßig dessen Atmung kontrollieren; atmet der Patient nicht oder macht nur vereinzelte Atemzüge, sollte man einen Notruf absetzen und mit der Reanimation beginnen
  • Herzdruckmassage und Beatmung: Diese sollte möglichst zeitnah nach dem Auffinden beginnen. Dazu jeweils 30 Thoraxkompressionen ausführen, gefolgt von zwei Beatmungen
  • Einsatz des automatisierten externen Defibrillators (AED) – sofern verfügbar

"Diese Maßnahmen sollten so lange durchgeführt werden, bis ein Arzt eintrifft und die weitere Vorgehensweise anordnet". Auch das Intubieren, also das Einführen eines Schlauches in die Luftröhre des Patienten zur künstlichen Beatmung, wird gelehrt. "Es kommt im Arbeitsalltag zwar nur selten vor, dass ein Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger eigenständig eine Intubation vornehmen muss, doch wir möchten, dass unserer Auszubildenden auf jede Situation vorbereitet sind".

Übung macht den Meister
Im Anschluss folgt der praktische Teil der Unterrichtseinheit. Hierfür teilen sich die angehenden Gesundheits- und (kinder-)Krankenpfleger in Gruppen von jeweils 5 Personen auf und üben die Wiederbelebung an einer Reanimationspuppe. "Die Puppe ermöglicht es den Auszubildenden, die Handgriffe und richtigen Abläufe zu üben und so zu verinnerlichen, dass sie sie in einer echten Notfallsituation ohne Zögern abrufen können." Zum Abschluss der Unterrichtseinheit demonstriert dann jede Gruppe vor den Augen des Kursleiters und der Mitschüler, was sie gelernt hat.

 

 

© St. Elisabeth Gruppe | Impressum | . Datenschutz | . Datenschutz­einstellungen anpassen.