Zielgruppe
Die Fachweiterbildung richtet sich an Krankenschwestern/ -pfleger, Kinderkrankenschwestern/ -pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit mindestens sechsmonatiger Erfahrung in der Pflege krebskranker Menschen in Vollzeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Zeitraum anteilig.
Programm
Die Fachweiterbildung befähigt die Teilnehmer, krebskranke Menschen aller Altersstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, sozialen, geistigen und seelischen Bedürfnisse und ihrer individuellen Interessen zu pflegen. Zudem sollen sich die Teilnehmer mit berufsspezifischen Problemen, Ängsten und Bedürfnissen auseinandersetzen und Möglichkeiten der Konfliktlösung und Selbstpflege kennenlernen.
Es wird zu einer Pflege auf Basis pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse befähigt. Die Teilnehmer lernen durch Analysen den Pflegebedarf zu ermitteln. Daran angepasst können sie den Pflegeprozess evaluieren und steuern. So können sie nach Abschluss der Fachweiterbildung komplexen beruflichen Situationen begegnen.
Leitlinien der Fachweiterbildung
Die Fachweiterbildung ist innerhalb der zwei Jahre durch kontinuierliche Förderung folgender Schlüsselqualifikationen gekennzeichnet:
Form
Die Fachweiterbildung erfolgt in einer mindestens zweijährigen, höchstens fünfjährigen berufsbegleitenden Form. Sie umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Außerdem werden Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie eine praktische und mündliche Abschlussprüfung absolviert. Die theoretische Fachweiterbildung umfasst entsprechend der DKG-Empfehlung 720 Stunden und erfolgt modularisiert in Studienwochen. Der Zeitumfang der praktischen Fachweiterbildung beträgt mindestens 1800 Arbeitsstunden. Sie erfolgt unter Anleitung in den anerkannten Krankenhäusern. Die praktische Fachweiterbildung gliedert sich in folgende Bereiche:
Pflichteinsatzbereiche:
Wahlpflichteinsatzbereiche
Die angegebenen Einsatzzeiten sind Mindesteinsatzzeiten, die erforderlich sind, um die festgesetzten Lernziele zu erreichen. Die verbleibenden Stunden sind frei auf die Einsatzgebiete zu verteilen. Ein wichtiger Schwerpunkt der Fachweiterbildung liegt auf der Vernetzung zwischen Theorie und Praxis. Sollte zu Beginn der Fachweiterbildung die neue DKG-Empfehlung oder eine neue gesetzliche Vorgabe vorliegen, wird das Konzept der Fachweiterbildung aktualisiert und angepasst.