Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich an Krankenschwestern, Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger /-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /-innen und Altenpfleger /-innen, Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen.
Programm
Im Rahmen der Weiterbildung werden die Teilnehmer befähigt die pflegerischen Aufgaben in der Betreuung psychisch kranker Menschen sach- und fachgerecht nach aktuellen pflegewissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen durchzuführen. Darüber hinaus werden methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Problemlagen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermittelt, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge. Die Weiterbildung soll die beruflichen Handlungskompetenzen der Teilnehmer /-innen insbesondere für folgende Aufgabenbereiche erweitern:
• Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege und Case Management
• Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen
• Prozesssteuerung
• Steuerung des eigenen Lernens
Form
Die Weiterbildung wird in modularer Form berufsbegleitend durchgeführt. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung, die von erfahrenen Dozenten angeleitet wird. Die Module der Weiterbildung stützen sich auf den §36 (WBVO-Pflege-NRW). Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden, davon 1200 Stunden in den jeweiligen Praxisfeldern (ambulant, stationär & teilstationär) der psychiatrischen Pflege insbesondere in den Wahlpflichtmodulen „gerontopsychiatrische Pflege“ & „Pflege abhängigkeitskranker Menschen“, wobei der Einsatzschwerpunkt auf das entsendende Arbeitsfeld gelegt wird.
Die Einsatzplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Einrichtungen und der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildung beinhaltet die Module 6.1 bis 9.1 gem. Anlage 1. Die theoretische Weiterbildung umfasst 720 Stunden und erfolgt in Studienwochen. Exkursionen sind Bestandteil der Weiterbildung, insofern verpflichten sich die Weiterbildungsteilnehmer/-innen an diesen teilzunehmen. Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten und Verpflegung gehen zu Lasten der Weiterbildungsteilnehmer /-innen.