Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie entsprechend der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW vom 15. Dezember 2009)
Zielgruppe
Kinderkrankenpflegende, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende oder Pflegefachfrauen/-männer, die bereits in der Anästhesie oder der neonatologischen/pädiatrischen Intensivpflege tätig sind bzw. deren berufliche Perspektive auf die genannten Funktionsbereiche ausgerichtet ist.
Inhalte
Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie zum Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, gem. WBVO-Pflege-NRW, soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potenziell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen, wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.
Die Weiterbildung soll die beruflichen Handlungskompetenzen der Teilnehmer/-innen insbesondere für folgende Aufgabenbereiche erweitern:
1. Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege,
2. Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen,
3. Prozesssteuerung,
4. Steuerung des eigenen Lernens.
Nach erfolgreichem Abschluss erteilt die Prüfungsbehörde die Erlaubnis, eine der folgenden Weiterbildungsbezeichnungen zu führen:
Dem Antrag ist das Zeugnis gemäß § 17 über die bestandene Prüfung beizufügen. Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 21 geführt werden.
Form
Die Weiterbildung wird in modularer Form im Rahmen eines berufsbegleitenden zweijährigen Lehrgangs durchgeführt. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung unter Anleitung. Die Unterrichtszeiten der theoretischen Fachweiterbildung umfassen 720 Stunden und zusätzlich ein Selbststudium von 80 Stunden. Es besteht die Möglichkeit, anteilig Unterrichtsstunden auf die Weiterbildung zum Praxisanleiter / Praxisanleiterin anzuerkennen. Der Unterrichtsinhalt wird in Studienwochen vermittelt. Ist eine Exkursion Bestandteil der Weiterbildung, verpflichten sich die WeiterbildungsteilnehmerInnen, daran teilzunehmen. Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten und Verpflegung gehen zu Lasten der WeiterbildungsteilnehmerInnen.
Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1.200 Stunden, davon mindestens 400 Stunden in der pädiatrischen / neonatologischen Intensivpflege, 400 Stunden in der kinderchirurgischen Intensivpflege und 400 Stunden im Anästhesiedienst. Insgesamt müssen 2100 Stunden praktische Einsatzzeit erfolgen. Die Einsatzplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Einrichtung und der Weiterbildungsstätte.
Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Inhalten der Lehrveranstaltungen und den Kompetenzen, die aufgrund der Weiterbildungsverordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind. Die Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten oder einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten oder einer schriftlichen Hausarbeit von maximal 15 Seiten oder einer praktischen Prüfung. Jede Prüfungsform muss mindestens einmal im Rahmen des Lehrgangs angewendet werden. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Notengebung erfolgt entsprechend der Regelungen des § 11 WBVO-Pflege-NRW. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die Weiterbildungsstätte. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein. Der für den Weiterbildungslehrgang und für die staatliche Abschlussprüfung aufzuwendende Arbeitsaufwand wird durch Credits entsprechend des European Credit Transfer System hinterlegt. Insgesamt werden 120 Credit Points vergeben.