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Weiterbildungskurse

Termin / Anmeldung

Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
Veranstaltungsdatum: 01.09.2022 bis 23.08.2024

Termine und Ort

Studienwochen 1. Weiterbildungsjahr:

1.     12.09. – 16.09.2022
2.     14.11. – 18.11.2022
3.     23.01. – 27.01.2023
4.     06.03. – 10.03.2023
Unterrichtstag 22.05.2023
5.     17.04. – 21.04.2023
6.     15.05. – 19.05.2023
7.     28.08. – 01.09.2023
8.     25.09. – 29.09.2023

Studienwochen 2. Weiterbildungsjahr:

9.     23.10. – 27.10.2023
10.   13.11. – 17.11.2023
11.   04.12. – 08.12.2023
12.   15.01. – 19.01.2024
13.   26.02. – 01.03.2024
14.   18.03. – 22.03.2024
15.   15.04. – 19.04.2024
16.   13.05. – 17.05.2024
17.   03.06. – 07.06.2024
Examen 21.08. – 23.08.2024

Unterrichtszeit ist von 08:00 bis 15:00 Uhr.

Zeit: 01.09.2022 bis 23.08.2024

Ort: Campus der St. Elisabeth Gruppe
Widumer Str. 8
44627 Herne

Programm

Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie entsprechend der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW vom 15.12.2009)

Zielgruppe
Krankenpflegende sowie Gesundheits- und Krankenpflegende, die bereits in der Anästhesie oder Intensivpflege tätig sind bzw. deren berufliche Perspektive auf die genannten Funktionsbereiche ausgerichtet ist.

Inhalte
Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, gemäß WBVO-Pflege-NRW, soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unter­schiedlichen Handlungsfeldern vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beein­trächtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.

Die Weiterbildung soll die beruflichen Handlungskompetenzen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ins­besondere für folgende Aufgabenbereiche erweitern:

1. Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege
2. Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen
3. Prozesssteuerung
4. Steuerung des eigenen Lernen

Nach erfolgreichem Abschluss erteilt die Prüfungsbehörde die Erlaubnis, eine der folgenden Weiterbildungsbezeichnungen zu führen:
"Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie"
"Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie"

Dem Antrag ist das Zeugnis gemäß § 17 über die bestandene Prüfung beizufügen. Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 21 geführt werden.

Form
Die Weiterbildung wird in modularer Form, im Rahmen eines berufsbegleitenden zweijährigen Lehrgangs durch­geführt. Sie besteht aus theoretischer und praktischer Weiterbildung unter Anleitung. Die Unterrichtszeiten der theoretischen Fachweiterbildung umfassen 720 Stunden und zusätzlich ein Selbststudium von 80 Stunden. Es besteht die Möglichkeit, anteilig Unterrichtstunden auf die Weiterbildung zum Praxisanleiter / Praxisanleiterin anzuerkennen. Der Unterrichtsinhalt wird in Studien­wochen vermittelt.

Die praktische Weiterbildung umfasst 1.200 Stunden à 60 Minuten in konservativen und operativen Bereichen der Intensivpflege und Anästhesie, davon mindestens 400 Stunden in der internistischen / neurologischen Intensivpflege, 400 Stunden in der operativen Intensivpflege und 400 Stunden im Anästhesiedienst. Die Einsatz­planung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Einrichtung und der Weiterbildungsstätte.

Ist eine Exkursion Bestandteil der Weiterbildung, verpflichten sich die Weiterbildungs­teilnehmerInnen, daran teilzunehmen. Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten und Verpflegung gehen zu Lasten der WeiterbildungsteilnehmerInnen.

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Inhalten der Lehrveranstaltungen und den Kompetenzen, die aufgrund der Weiterbildungsverordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind. Die Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von maximal 90 Minu­ten oder einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten oder einer schriftlichen Hausarbeit von maximal 15 Seiten oder einer praktischen Prüfung. Jede Prüfungsform muss mindestens einmal im Rahmen des Lehrgangs angewendet werden. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Notengebung erfolgt entsprechend der Regelungen des § 11 WBVO-Pflege-NRW. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die Weiterbildungsstätte. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens inner­halb von sechs Monaten nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein. Der für den Weiterbildungslehrgang und für die staatliche Abschlussprüfung aufzuwendende Arbeitsaufwand wird durch Credits entsprechend des European Credit Transfer System hinterlegt. Insgesamt werden 120 Credit Points vergeben.

Referenten

Heike Glacza
Jutta Steimer

Organisation und Anmeldung

Die Veranstaltung wird durch das Bildungswerk e. V. angeboten:
Widumer Str. 8
44627 Herne
Fon 0 23 23 - 499 - 2750
Fax 0 23 23 - 499 - 2759
bildungswerk@elisabethgruppe.de 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie:

  • Anmeldung
  • Antrag auf Teilnahme
  • Lebenslauf
  • Lichtbild (optional)
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
  • Beglaubigte Kopie des Pflege-Examens
  • Befürwortung des Arbeitgebers

Bitte denken Sie daran, nicht vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen verzögern die Bearbeitung.


Gebühr

Die Kursgebühr beträgt 5.500,00 € zzgl. Prüfungsgebühr. Die Rechnungstellung erfolgt in 2 Raten, anteilig für das jeweilige Kalenderjahr.

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